LEISTUNGEN

Leistungen

HAFTPFLICHTGUTACHTEN

Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens erforderlich. Der Unfallverursacher bzw. der an seiner Stelle eintretende Haftpflichtversicherer ist gemäß §249BGB verpflichtet den Schaden in vollem Umfang zu übernehmen, der durch das Unfallereignis entstanden ist.

 

KASKOGUTACHTEN

Sie benötigen dringend ein Kaskogutachten in folgenden Fällen:

  • wenn ein Unfall selbst von Ihnen verschuldet wurde oder wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, ohne dass der Schuldige ausgemacht werden kann,

  • wenn Ihnen ein Reh oder ein Wildschwein vor das Fahrzeug gelaufen ist, oder wenn Ihr Fahrzeug aufgebrochen wurde.

Beachten Sie bitte, dass Sie im Kaskoschadensfall im Gegensatz zum Haftpflichtschadensfall keinen Anspruch auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl haben.

 

KURZGUTACHTEN (KOSTENVORANSCHLÄGE)

Manchmal hat man Glück im Unglück. Nicht jeder Autounfall geht mit gravierenden Schäden am Fahrzeug einher. Kleinere Beulen und Schrammen ziehen natürlich trotzdem Kosten nach sich, die vom Verursacher zu übernehmen sind. Deren genaue Höhe kann nur von einem KFZ-Sachverständigen professionell festgestellt werden.

 

FAHRZEUGBEWERTUNGEN

Beim An- oder Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen sollten Sie den Wert des Fahrzeuges im Ist-Zustand feststellen.

 

RESTWERTERMITTLUNG

Mit einer Restwertermittlung wird der Wert eines Unfallfahrzeugs bestimmt. Für die Ermittlung des sogenannten Restwertes sind viele, verschiedene Faktoren maßgebend, wie z.B.: das Angebot und die Nachfrage.

 

REPARATURBESTÄTIGUNGEN

Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung vorweisen können, welche Ihnen als Beleg für die Reparatur dient, um Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten bei der Versicherung gelten zu machen, dann benötigen Sie in diesem Fall eine Reparaturbestätigung.

 

LACKSCHICHTDICKENMESSUNG

Eine Lackschichtdickenmessung ist unabdingbar, um eine Aussage über durchgeführte Reparaturen zu treffen. Die Lackschichtdicke gibt Auskunft, ob ein Fahrzeug tatsächlich vorschadenfrei ist oder ob eine Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

 

BEWEISSICHERUNG

Beweissicherungen werden z.B. benötigt, wenn es zu Unstimmigkeiten über die Beschaffenheit des Fahrzeuges nach durchgeführten Reparaturen oder bei nicht angegebenen Vorschäden kommt. Hierbei wird zumeist vordergründig der Ist-Zustand des Fahrzeuges festgehalten, welcher dann auch als gerichtsverwertbarer Nachweis dienen kann.